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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13   

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https://dejure.org/2017,64704
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13 (https://dejure.org/2017,64704)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.08.2017 - L 8 SO 214/13 (https://dejure.org/2017,64704)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. August 2017 - L 8 SO 214/13 (https://dejure.org/2017,64704)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - Bestellung eines besonderen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
    § 15 SGB XII stellt keine eigenständige Anspruchsgrundlage dar, sondern ergänzt die Regelungen über die einzelnen Leistungsarten (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
    Zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung i.S. von § 98 Abs. 4 SGB XII gehört auch der Maßregelvollzug (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 18/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Antrag auf Erteilung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
    Die Verpflichtungsklage ist auf Erteilung einer der Leistungsbewilligung vorgeschalteten Zusicherung (§ 34 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X -) auf Übernahme künftig anfallender Kosten gerichtet (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 18/14 R - juris Rn. 11, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 22/10 R - juris Rn. 19), die Leistungsklage auf die Übernahme von Kosten für die vom Kläger bezeichnete Wohnung.
  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 15/13 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - kein Anspruch auf Erteilung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
    Zu diesem Zeitpunkt muss daher bereits feststehen, auf welche konkrete Wohnung und welche konkreten Kosten sich die begehrte Zusicherung beziehen soll (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 15/13 R - juris Rn. 10).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Klage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
    Die Verpflichtungsklage ist auf Erteilung einer der Leistungsbewilligung vorgeschalteten Zusicherung (§ 34 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X -) auf Übernahme künftig anfallender Kosten gerichtet (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 18/14 R - juris Rn. 11, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 22/10 R - juris Rn. 19), die Leistungsklage auf die Übernahme von Kosten für die vom Kläger bezeichnete Wohnung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
    Die Gerichtsbescheide sind Gegenstand der beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geführten Berufungsverfahren L 8 SO 249/13 und L 8 SO 250/13 gewesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 249/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
    Die Gerichtsbescheide sind Gegenstand der beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geführten Berufungsverfahren L 8 SO 249/13 und L 8 SO 250/13 gewesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2018 - L 8 SO 69/15

    SGB-XII-Leistungen; Untersuchungshaft; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Bei Personen, die sich weiterhin in einer solchen Einrichtung aufhalten, ist für die örtliche Zuständigkeit § 98 Abs. 2 SGB XII entsprechend anzuwenden; die in § 98 Abs. 4 SGB XII ebenfalls vorgesehene entsprechende Anwendung von § 98 Abs. 1 SGB XII bezieht sich auf die Personen, deren Unterbringung bereits geendet hat ("aufgehalten haben"; vgl. Senatsurteile vom 31. August 2017 - L 8 SO 214/13 -, - L 8 SO 249/13 - und - L 8 SO 250/13 - Söhngen in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 98 Rn. 47).
  • BSG, 07.02.2018 - B 8 SO 48/17 BH

    SGB-XII -Leistungen

    LSG Niedersachsen-Bremen 31.08.2017 - L 8 SO 214/13.

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. August 2017 - L 8 SO 214/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 249/13
    Gegen den in diesem Verfahren ergangenen Gerichtsbescheid des SG vom 2. Mai 2013 wendet sich der Kläger in einem weiteren Berufungsverfahren (L 8 SO 214/13).
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